Mittwoch, 26. Februar 2014

Respekt vor dem deutschen Bundesverfassungsgerichtshof!



Rhoenblicks Kommentar: 
Ein wegweisender Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes. Mehr Demokratie wagen - das ist DIE Herausforderung an die verkalkte Politiker-Kaste in Deutschland! Von unten nach oben heisst die Devise! 

„Urteil des deutschen Bundesverfassungs-Gerichtes (BVG):

 Drei-Prozent-Hürde für Europawahl ist verfassungswidrig“

Rhoenblicks Kommentar: 
„Europa-Wahl“ ist falsch: Es ist nicht Bevölkerung von Europa, die wählt, es sind die Frauen und Männer der EU-Staaten. Europa umfasst mehr Länder – wie Norwegen, Island und die Schweiz.

"The Huffington Post“, vom 26.02.2014 10:22; „lk/dpa“;
Link: http://www.huffingtonpost.de/2014/02/26/urteil-bundesverfassungsgerichts-drei-prozent-huerde-europawahl-verfassungswidrig_n_4856426.html 

KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit gibt es bei der Europawahl im kommenden Mai keine Sperrklausel, die den Einzug kleiner Parteien ins Parlament verhindert. Die Drei-Prozent-Regelung verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Drei der acht Richter stimmten gegen die Entscheidung.
Bei Europawahlen kann jeder Mitgliedstaat die Details des Wahlrechts selbst regeln. Die Karlsruher Entscheidung hat keine absehbaren Auswirkungen auf das Wahlrecht bei Bundestags- und Landtagswahlen. 

2011 Fünf-Prozent-Hürde als verfassungswidrig erklärt
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr eine Drei-Prozent-Klausel. Hiergegen klagten 19 Gruppierungen - von der Piratenpartei über die Freien Wähler bis zur rechtsextremen NPD.
Das Wahlrecht unterliege einer strengen Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht, sagte Voßkuhle. Gerade bei der Wahlgesetzgebung bestehe die Gefahr, "dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des eigenen Machterhalts leiten lässt". 

Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben, sagte Voßkuhle. "Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben." Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien erfordere zudem, dass jeder Partei gleiche Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden. Ausnahmen seien nur durch gewichtige Gründe zu rechtfertigen.

Sperrklausel nicht nötig für die Funktionsfähigkeit des Parlaments
Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob die Sperrklausel nötig ist, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu erhalten. "Das ist nach Auffassung des Senats nicht der Fall", sagte Voßkuhle. Dies könne sich allerdings in der Zukunft ändern - etwa, wenn das Europäische Parlament ähnlich wie der Bundestag eine stabile Mehrheit für die Wahl und Unterstützung einer Regierung brauche. … 

Rhoenblicks Kommentar: 
Dies ist exakt der falsche Ansatz, wie er im deutschen Bundestag praktiziert wird. Denn diese Praxis verletzt eine zentrale Forderung einer echten Demokratie, wie sie schon im 18. Jahrhundert von Montesquieu formuliert worden ist. In Deutschland wird dieses Prinzip in den Ländern wie im Bund missachtet. Auf diesen Ebenen verbandelt sich die Mehrheit im Landtag mit der Exekutive. Der Land- bzw. Bundestag degeneriert zum Kopfnickergremium - denn, wenn er gegen die Regierung stimmen würde, hinge die in der Luft, müsste zurücktreten. Daher macht Merkel vor einer heiklen Abstimmung im Bundestag Probeabstimmungen in der Koalition.
Wegen dieser Vermischung von Exekutive und Legislative braucht es in Deutschland immer wieder Gerichtsurteile, wie das vorliegende, die Ordnung in diesen Mischmasch bringen.


Die Legislative, bei uns die Kantonsräte und in der Eidgenossenschaft der National- und der Ständerat kontrollieren die Exekutiven, die Regierungsräte bzw. den Bundesrat.
 

… Exekutive mit der Mehrheit im Land- bzw. Bundestag. Zwar werde eine solche Entwicklung des Europäischen Parlaments angestrebt. "Die Entwicklungen stecken aber hier noch in den Anfängen."
Das Europäische Parlament hat derzeit 766 Mitglieder. Sie werden alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten der 28 EU-Mitgliedstaaten gewählt. Aus Deutschland sind 99 Abgeordnete gewählt. Nach der kommenden Europawahl im Mai soll die Zahl der Abgeordneten geringfügig verringert werden.
In Deutschland wird am 25. Mai 2014 gewählt.

Gut, dass wir NICHT in der EU sind!

Die EU ist für uns Schweizerinnen und Schweizer

keine Alternative!


Rhoenblicks Kommentar:
Nicht einmal die deutsche Bundesregierung reguliert alles und jedes, wie die EU das zu tun beliebt, auch wenn sie, die Deutschen, dies vielleicht gerne täten. Warum? Weil sie zu recht die Proteste der deutschen Frauen und Männer fürchtet, die solchen Regulierungswahn nicht dulden würden. Aber die EU, die ist von den Deutschen, den Franzosen, den Italienern, den Briten, den Polen usw. usw. mehr als meilenweit entfernt – sie ruht in Brüssel, ihrem Walhall.
Die EU, die Eurokraten, die EU-Bürokratie meint, sie müsse nichts befürchten – aber da kann sie sich täuschen. Warten wir den 25. Mai ab, wenn Wahltag gleich Zahltag ist.

„Vorschriften der EU“

„Die Glühbirne war erst der Anfang:

Die EU-Bürokraten laufen zur Höchstform auf“ 

Text:
Erst die Glühbirne, dann Staubsauger, als nächstes womöglich Wasserhähne und Weinkühlschränke: Die EU-Bürokraten tüfteln an zahlreichen Vorschriften, die die Umwelt schonen sollen. Die Öko-Design-Richtlinie ist ein Paradebeispiel für die Brüsseler Regelungswut.
Den Glühbirnen-Schock haben viele noch nicht verdaut. Noch immer trauern viele Deutsche dem warmen Licht nach und greifen nur widerwillig zur Energiesparlampe. Bis 2016 soll die Glühbirne ganz vom Markt verschwunden sein – so will es die EU.
Basis für das Verbot ist die Öko-Design-Richtlinie. Sie soll helfen, den Energie- und Ressourcenverbrauch in der EU zu senken. Die Hürden, um unter die Richtlinie zu fallen, sind relativ niedrig: Die Produkte müssen mindestens 200.000 Mal im Jahr in der EU verkauft werden und ein hohes Einsparpotenzial haben.
Doch die Glühbirne war erst der Anfang: Denn die Richtlinie hat inzwischen ein gefährliches Eigenleben entwickelt. Rund 30 Produktgruppen stehen momentan auf dem Prüfstand – von der Dunstabzugshaube bis zum Weinkühlschrank.
Produkte im Blick der Regulierer (Auswahl):
             Ofen
             Kaffeemaschine
             Teichpumpe
             Verbrauchszähler
             Weinkühlschrank
             Dunstabzugshaube
             Stromkabel
             Fenster
             Dampfkessel
             Duschköpfe und Wasserhähne
Bereits beschlossen sind Vorschriften unter anderem für:
             Staubsauger (ab September 2014)
             Heizkessel (ab September 2015)
             Ventilatoren (seit Januar 2013)
             Wäschetrockner (seit November 2013)
             Glühbirnen (seit September 2009)
Als nächstes trifft es den Staubsauger. Von September 2014 an dürfen keine Staubsauger mehr mit mehr als 1600 Watt Leistung verkauft werden. Ab 2017 sinkt die erlaubte Maximalleistung auf 700 Watt. 
Längst geht es nicht mehr nur um Geräte, die selber Energie verbrauchen. Auch was Einfluss auf den Energieverbrauch hat, steht auf dem Prüfstand. Selbst Wasserhähne, Duschköpfe oder Fenster sind damit nicht mehr vor Verordnungen sicher.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben relativ wenig zu sagen: Sie können über das EU-Parlament oder den Ministerrat nur verhindern, dass eine neue Verordnung in Kraft tritt. Oft ist es aber schwierig, die nötige Sperrminorität zu organisieren.

Politiker schimpft: "EU-Ökodiktatur"
Herbert Reul, der für die CDU im Europaparlament sitzt, spricht bereits von einer „EU-Ökodiktatur“: „Weitere EU-Vorgaben und neue Verbote durch übereifrige EU-Beamte widersprechen den Zielen der Kommission, das Wirtschaftswachstum in Europa anzukurbeln“, wettert er. Unterstützung erhält er von Fachleuten: „Den Verbrauch transparent zu machen ist sinnvoll“, sagt Jan S. Voßwinkel vom Centrum für Europäische Politik. „Aber konkrete Produktionsvorschriften zu erlassen, ist häufig unsinnig. Der Käufer sollte selber entscheiden können, was ihm wichtig ist.“
Die Verordnungen sind ein gefundenes Fressen für alle Kritiker der EU-Bürokratie. Denn die Beamten in Brüssel wollen nicht riskieren, dass zum Beispiel Staubsauger oder Geschirrspülmaschinen schlechter reinigen. Also denken sich die Beamten allerweil Vorgaben aus, die die Geräte trotz geringeren Energieverbrauchs erfüllen sollen. 

Video: "Stromfresser finden und sparen";

Es geht um "Doppelstriche" und "Säuberungszyklus"
So definiert die Verordnung im Falle der Staubsauger einen „Säuberungszyklus“, um in einer komplizierten Formel den jährlichen Energieverbrauch zu ermitteln: „,Säuberungszyklus‘ bezeichnet eine Folge von fünf Doppelstrichen des Staubsaugers auf einer bodenspezifischen Prüffläche (,Teppich' oder ,harter Boden').“ Doppelstriche wiederum sind „eine Vorwärts- und eine Rückwärtsbewegung der Saugdüse in einem Parallelmuster bei einheitlicher Prüfstrichgeschwindigkeit und mit einer vorgegebenen Prüfstrichlänge“.
Bei den Geschirrspülern ziert eine Tabelle die Verordnung, wo es um den Schmutz geht, der nach dem Spülen noch tolerierbar ist. Hierbei wird „Zahl kleiner punktförmiger Verschmutzungspartikel“ und die „Gesamte verschmutze Fläche in mm²“ bewertet. 

Erst eingespart dann rausgespült
Teilweise sind die Verordnungen sogar kontraproduktiv. Das ist bei wassersparenden Duschköpfen der Fall. Schon heute verbrauchten deutsche Haushalte 20 Prozent weniger Wasser als 1990. Das stellt die Kanalisation vor ein großes Problem. Sie ist für einen viel größeren Verbrauch ausgelegt. Ablagerungen drohen. Mancherorts müssen die Rohre durchgespült, um das zu verhindern. Sinkt der Verbrauch weiter, vergrößert sich das Problem. Was im Bad eingespart wird, müssen die Versorger dann selber durch die Kanäle spülen – und auf die Wasserrechnung setzen.
Allerdings mehrt sich inzwischen auch in Brüssel der Widerstand gegen die Regulierungswut: „Europa muss nicht den Durchlauf von Duschköpfen regulieren“, erklärte kürzlich der Präsident des Europaparlament, Martin Schulz, in einem Interview mit der „Welt“. Die EU habe Wichtigeres zu tun. Und auch Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier kündigt an: „Ich möchte die gesamte EU-Gesetzgebung einer Überprüfung unterziehen: Brauchen wir sie noch oder nicht?“
Rhoenblicks Frage: Warum tut er das nicht, der Herr EU-Kommissar? 

Video: "Die Wahrheit über Bio-Produkte";

Rhoenblicks Kommentar:
Der EU-Unsinn hat Methode. Da werden Menschen beschäftigt und entlohnt, die in der freien Wirtschaft verkümmern würden, weil sie engstirnig sind, weil ihnen jede Selbstkritik abgeht. Jetzt weiss ich, warum es die EU braucht – damit diese Menschen ein Auskommen finden! Und sie empfinden ein Machtgefühl: Sie machen uns Vernünftigen unsinnige Vorschriften, ohne dass wir sie am Kragen nehmen können, denn sie sitzen geschützt in der EU-Bürokratie!! 

Die EU will uns zwingen, ihre Gesetze, sehr wahrscheinlich auch ihre Vorschriften, Normen, wie oben beschrieben, ungesehen zu übernehmen. Das kommt nicht und nie in Frage!

Sonntag, 23. Februar 2014

Souveränität als Schweizer Lebenslüge - ???

"Souveränität als Schweizer Lebenslüge" twittert 

Niklaus Nuspliger, der Korrespondent der NZZ

bei der EU in Brüssel am 22.02.2014;

Link: https://twitter.com/niknuspliger

zu Niklaus Nuspliger; Link: http://www.nzz.ch/impressum/niklaus_nuspliger_1.752108
Niklaus Nuspliger @niknuspliger
Political Correspondent for @NZZ. European & international affairs - politics & more.
Previously based in New York. views my own. niklaus.nuspliger@nzz.ch
Bruxelles, Belgium nzz.ch

Mit der Kenntnis, dass der NZZ-Korrespondent in Brüssel unsere Souveränität als Schweizer Lebenslüge versteht, sind seine Berichte inskünftig besonders zu werten - so auch sein Bericht:


„Staatssekretär Rossier in Brüssel Bilateral Schaden begrenzen“ 
„NZZ“, vom 20.02.2012, von Niklaus Nuspliger, Brüssel; Link: 

 „… die milden, aber unverbindlichen Aussagen von Bundeskanzlerin Angela Merkel…“

Soweit die Sicht von Herrn Niklaus Nuspliger, NZZ-Korrespondent bei der EU in Brüssel..


Tatsache ist der O-Ton von Bundeskanzlerin Merkel an der Pressekonferenz mit Bundesratspräsident Didier Burkhalter:

"… aber, wenn wir Politik immer so betrachten und sagen, da kommen wir nie zusammen und reden deshalb auch gar nicht mehr und versuchen Zwischenlösungen zu finden -

dann würde es auf der Welt noch komplizierter aussehen, als es heute schon ist“.

Rhoenblicks Kommentar:
Die Äusserungen von Bundeskanzlerin Merkel sind keineswegs „unverbindlich“. Das sieht der NZZ-Korrespondent Niklaus Nuspliger, so, aber er berichtet ja aus Brüssel. Aus dem Herzen der EU-Bürokratie, der Eurokraten.
Der „SRF“-Korrespondent Stefan Reinhart in Deutschland hat das völlig anders gewertet – als verbindlich. Angesichts der Drohungen von Barroso, der Nadelstiche der EU-Diplomatie, der Erklärungen des Griechen Evangelos Venizelos, als Sprecher der EU-Aussenminister ist der O-Ton von Frau Merkel völlig anders.

Samstag, 22. Februar 2014

Die EU profitiert von der Schweiz I



Bilaterale Verträge
Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (umgangssprachlich Bilaterale) wurden in Kraft gesetzt, um die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedern der Europäischen Union (EU) auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene zu regeln. Nach den ersten bilateralen Abkommen 1957 mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion), wurden verschiedene Verträge abgeschlossen, um auch ohne eine Mitgliedschaft der Schweiz in der Europäischen Union wirtschaftliche und politische Themen mit ihr bestimmen zu können.
Vertragspartner der Schweiz waren dabei die Europäischen Gemeinschaften als Teil der EU, da die EU bis zum Vertrag von Lissabon 2009 keine eigene Rechtspersönlichkeit besaß.
Die Schweizer Bundesverwaltung bezeichnet die einzelnen Bestandteile der „bilateralen Abkommen” als „sektorielle Abkommen Schweiz–EU”.
Heute sind das Freihandelsabkommen von 1972, das Versicherungsabkommen von 1989 sowie die sieben bilateralen Abkommen von 1999 („Bilaterale Abkommen I”) und die Abkommen von 2004 („Bilaterale Abkommen II”) bedeutsam.

Bilaterale Verträge I
Freizügigkeitsabkommen
1. Übergangsregelung
2. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen
3. Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens
4. Abkommen über den Landverkehr
5. Abkommen über den Luftverkehr
6. Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
7. Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Forschungsabkommen)

4. Abkommen über den Landverkehr
zudem:
Das Landverkehrsabkommen (LVA), welches frühere Regelungen ablöste, brachte eine Harmonisierung der schweizerischen und der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über den Strassenverkehr. Das LVA „stellt einen schwierigen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten dar“. So wurde die Schweiz unter anderem verpflichtet, nach einer schrittweisen Übergangsfrist Lastwagen bis 40 Tonnen (zuvor 28 t) Gesamtgewicht (Euro-Brummis) zuzulassen; durch EG-Verordnung 2888/2000 teilte die EU die LKW-Kontingente unter den Mitgliedstaaten auf. Im Gegenzug erhielt die Schweiz das Recht, für eine Transitfahrt Transitgebühren in Form einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu erheben, wovon man sich in der Schweiz eine Steuerungswirkung und eine Verlagerung des Gütertransitverkehrs von der Strasse auf die Schiene erhoffte. Zugleich wurde die Schweiz verpflichtet, neue Eisenbahntunnel (Gotthard, Lötschberg) zu bauen. Auf diese Weise sollte das Ziel des LVA, „eine Entlastung des Verkehrs über den Brenner unter gleichzeitiger Verlagerung von Gütertransit durch die Schweiz auf die Schiene“ erreicht werden.
Als flankierende Massnahme erliess die Bundesversammlung ein befristetes Bundesgesetz zur Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf die Schiene. In diesem wurde die Zielgrösse für den auf den Transitstrassen verbleibenden alpenquerenden Güterschwerverkehr von 650.000 Fahrten pro Jahr festgelegt, die spätestens zwei Jahre nach der Eröffnung des Lötschbergbasistunnels im Jahre 2008 erreicht werden sollten [nicht erreicht, sondern überschritten]. Zudem wurde der Bundesrat ermächtigt, Massnahmen zu treffen, welche zur Erreichung des Verlagerungsziels beitragen.

Transitanteile für Österreich, Schweiz und Frankreich von 2005 (keine jüngeren Angaben gefunden): Innerhalb dieses so abgegrenzten zentralen alpenquerenden Lkw-Verkehrs ist der eigentliche Transitanteil recht unterschiedlich: Er betrug 2005 in Österreich 88% (also nur Reschenpass und Brenner), in der Schweiz 63% (Großer Sankt Bernhard, Simplonpass, Sankt Gotthard, San-Bernardino-Pass) und in Frankreich nur 26% (Mont Cenis / Fréjus, Mont-Blanc-Tunnel).


„Alpeninitiative“ von 1994:
Die Güter im alpenquerenden Transitverkehr gehören nicht auf die Strasse, sondern auf die umwelt- und menschenfreundlichere Schiene – denn der Schutz der Alpen und der Bevölkerung in Uri, Tessin und Wallis vor Lärm und Gestank geht vor.
Die maximale Zahl von Lastwagen, die durch die Schweizer Alpen fahren dürfen, wurde damals festgelegt. Ab 2004 sollten es jährlich höchstens noch 650’000 sein.
Allerdings, 2011 querten 1,25 Millionen die Schweizer Alpen, also fast doppelt so viele wie erlaubt.

Kündigung der Bilateralen I:
Das Landverkehrsabkommen fällt weg
Quelle. „Weltwoche“ Nr. 08/14, vom 22.02.2014; „Schweizer Trümpfe“; von Alex Reichmuth;


Konsequenzen:
Die EU profitiert nicht mehr von den grosszügigen Transitbedingungen.
(wichtigste Transitroute: Gotthard), denn

  • Alpen-Strassentunnels: Die Schweiz kann bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA, seit 2001) ausländische Camions stärker belasten [bisher: gleiche Belastung von in- und ausländische Camions]. 
  • Umfahrung der Schweiz auf der österreichischen Brenner- oder der französischen Fréjus-Route ist deutlich teurer. 
  • Zudem: es queren bedeutend mehr Camions die Schweizer Alpen als mit der EU vertraglich vereinbart. Bis jetzt hat die Schweiz ein Auge / beide Augen zugedrückt. 
  • Forderungen der „ASTAG“: Neuverhandlungen mit der EU. Ins Landverkehrsabkommen mit der EU müsse eine Richtgrösse von 300 Kilometern eingebaut werden, ab dem alpenquerende Transporte auf die Schiene verlagert würden, sofern sie für die Bahn geeignet seien. Denn, der Inlandverkehr sei «Schikanen» vor allem vor dem Gotthardstrassentunnel ausgesetzt.
  • „Rollende Landstrasse“(Bahnverlad von Lastwagen) Schweiz kann Subventionen streichen [bisher: CHF 350/Camions].
  • Zudem. Schweiz will 120 Millionen Euro an den Ausbau der italienischen Luino-Strecke zahlen, damit dort vier Meter hohe Güterzüge passieren können.
  • Total zahlt die Schweiz Italien 230 Millionen Franken Kredit, um den Vier-Meter-Korridor auch auf grenznahen Strecken zu verwirklichen.
  • Die Schweiz zahlt Frankreich 250 Millionen Franken an TGV-Strecken. 
  • Die Schweiz wird Deutschland 50 Millionen Franken für die Elektrifizierung der deutschen Bahnstrecke Lindau–Geltendorf [im Landkreis „Landsberg am Lech“, im Regierungsbezirk „Oberbayern“; Richtung München] zahlen.  
  • Die Schweiz zahlt an den Bau von Umlade-Terminals in EU-Ländern. 
  • Da Deutschland / die Deutsche Bahn (DB) das zur Verfügung stehende Geld im "Stuttgart 21"-Bauvorhaben verlocht, wird die Schweiz auch Deutschland mit Geld unterstützen müssen, damit die Rheintallinie aus Frankfurt Richtung Basel zeitgerecht ausgebaut werden kann.
  • Zukünftige Probleme mit der EU:
    Analysen über Gigaliner in der Schweiz
    In der EU gibt es Bestrebungen, Länge und Gewicht von Fahrzeugen auf maximal zulässige 25,25 Meter und 60 Tonnen zu erhöhen und damit sogenannte Gigaliner im internationalen Verkehr innerhalb des EU-Raumes zuzulassen. Sollte sich die Europäische Kommission dazu entschliessen, …
    [die EU-Kommission wird sich dazu entschliessen müssen – in den EU-Staaten ist der Lastkraftwagen-Verkehr dominant!]
    … die Vorschriften entsprechend anzupassen, könnte die Schweiz trotz breiter politischer Ablehnung der Zulassung von Gigalinern in der Schweiz unter Druck geraten, ihre Längen- und Gewichtslimiten für Fahrzeugkombinationen des schweren Sachentransportes ebenfalls anzupassen und damit Gigaliner ganz oder teilweise auch in der Schweiz zuzulassen. Die vorliegenden technischen und verkehrsmässigen Analysen zeigen die mit einer Zulassung von Gigalinern verbundene Problematik auf und liefern der Politik für allfällige Diskussionen mit der EU objektive und nachvollziehbare Beurteilungs- und Argumentationsgrundlagen.
Statistische Grundlagen:
Alpenquerender Güterverkehr (AQGV)
1,218 795 Millionen Lastwagen sind im Jahr 2012 über die Alpenstrassen gefahren. Das sind 3,2 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Seit dem Jahr 2003 bewegt sich die Zahl stets im Bereich von 1,25 Millionen. 2012 waren es nun 1,218 Millionen. Das entspricht einer Abnahme von genau 39 699 LKW bzw. 3,2 Prozent gegenüber 2011. Diese Abnahme darf im Schwankungsspektrum der vergangenen Jahre betrachtet werden. An allen Alpenübergängen ist ein Rückgang verzeichnet worden, ausser am Simplon im Kanton Wallis. Dort passierten im 2012 rund 85 000 Lastwagen, was gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 6,7 Prozent entspricht. Mit Abstand klarer Spitzenreiter ist seit Jahren der Gotthard-Strassentunnel. Hier wurden allerdings 3,3 Prozent weniger LKW-Verkehr registriert als im Vorjahr.