Mittwoch, 31. Dezember 2014

Deutschland: Sterbehilfe "Ja"!



Deutschland ist mein Gastland. Ich habe zwei Jahre nach meiner Pensionierung mit 65 meinen Wohnsitz aus privaten Gründen von Zürich nach Deutschland verlegt. Hier lebe ich nun schon über zehn Jahre und verfolge mit kritischem Interesse die Geschicke dieses Landes, wobei ich stets mit meinem Heimatland, der Schweiz, vergleiche. Mit meinem Land bin ich nach wie vor eng verbunden – Söhne, Töchter und Freunde. Selbstverständlich beteilige ich mich an allen eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen.

Meiner Art entsprechend engagiere ich mich da, wo ich lebe. An meinem früheren Wohnort in Deutschland habe ich im Auftrag der lutherischen Landeskirche – ich bin Zwinglianer – im Kreiskrankenhaus und in den Rhönkliniken Patienten besucht. Eine Aufgabe, die ich nach meinem Wechsel in die Umgebung von Heidelberg nicht wieder aufnehmen wollte; ich werde gegenüber den Kirchen zusehends kritischer. Seit den achtziger Jahren bin ich Mitglied von Exit (Deutsche Schweiz); ich bin von Ziel und Praxis überzeugt. In Deutschland bin ich konsequenterweise Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben“ (DGHS) geworden. Da die DGHS – im Gegensatz zu Exit – längst nicht so verbreitet ist, wie dies ihrer Zielsetzung nach angebracht wäre, habe ich mich als ehrenamtlicher Ansprechpartner verpflichtet, Vereinsmitgliedern und Interessenten mit Auskunft und Rat zu helfen. Im Gegensatz zu Exit bietet die DGHS ihren Mitgliedern keine Sterbebegleitung an und das ist unter den herrschenden Umständen gut und richtig. Die DGHS und somit ich, als einer ihrer Mitarbeiter möchten möglichst viele Mitmenschen anregen, sich vorausschauend mit dem Fall einer schweren, ja tödlichen Krankheit bzw. einem gleichgelagerten Unfall auseinanderzusetzen und möchten, wenn erwünscht, ihnen helfen, in einer Patientenverfügung ihren Willen gegenüber Ärzten / Kliniken / Alters-und Pflegeheimen / Hospizen, gegenüber Gerichten und auch gegenüber den Angehörigen zu dokumentieren. Die DGHS ist bereit, ihren Mitgliedern bei der Durchsetzung der Patientenverfügung beizustehen. In Deutschland ist die Patientenverfügung seit dem 01.09.2009 in Art. § 1901a BGB verankert. Die nachfolgenden Betrachtungen zum Thema „Sterbehilfe“ geben meine persönliche Sicht wieder.

Die mir vorgelegte Frage „Sollte der ärztlich assistierte Suizid legitimiert werden?“ empfinde ich als aus dem Zusammenhang herausgerissen. Ich setze daher bei der Frage ein, ob und wie „Sterbehilfe“, d.h. die Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid möglich ist bzw. erweitert werden soll. „L’exercice de notre ultime liberté devient de plus en plus difficile“. (Quelle: “arte” – siehe weiter unten). „La médecine peut-elle être une forme de tyrannie?“. Die Frage stellen, heißt sie beantworten.

Deutschland tut sich grundsätzlich schwer bei der Sterbehilfe. Der deutsche Staat sieht sich immer noch als Obrigkeit, der für seine Bürgerinnen und Bürger sorgen und daher auch sagen muss, was diese dürfen oder eben nicht. Die jüngere Deutsche Geschichte hat u.a. das Kainsmal der „Euthanasie“: systematische Morde an geistig und / oder körperlich behinderten Kindern und Erwachsenen zur Zeit des Nationalsozialismus als Teil der nationalsozialistischen „Rassenhygiene“. Es stellt sich die Frage, ob die, die Sterbehilfe mit Euthanasie zu verknüpfen versuchen, wirklich nicht wissen, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Aber damit kann hierzulande schon der Beginn einer Diskussion abgewürgt werden. Es kommt drittens noch dazu, dass Deutschland noch längst nicht ein säkulares Staatswesen ist. Die Präambel im Grundgesetz: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ vermeidet den Begriff „christlich“. Jedoch haben die Kirchen immer noch großen Einfluss: evangelische bzw. katholische Kitas, Kindergärten, Schulen und – um die geht es hier – Kliniken / Pflegeheime / Hospizen prägen Deutschland. Zudem: Das kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht – auch als Selbstbestimmungsrecht bezeichnet – prägt besondere arbeitsrechtliche Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen, die sich erheblich von den für sonstige Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen unterscheiden – hiervon betroffen sind ÄrztInnen und Pflegepersonal. Dennoch, die katholische und die evangelische Kirche sprechen nicht für die Gesamtbevölkerung; ihr Anspruch, wie früher über richtig und falsch zu entscheiden, geht fehl.

Als Argument gegen den begleiteten Suizid (Sterbehilfe) wird die Gefahr beschworen, dass dann alle Dämme brechen würden, dass Menschen zuhauf so ihr Leben beenden würden. Ähnlich lautende Befürchtungen sind auch bei der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgebracht worden. [grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (§ 218 a Abs.1, § 219 StGB – doch sind hier „keine Dämme gebrochen“. Die Sterbehilfe betreffend widerlegt ein Blick in die Schweiz solche Flut-Behauptungen eindeutig. Überhaupt ist es angezeigt, bei dieser Diskussion auf die Schweiz zu verweisen und nicht niederländische oder belgische Szenarien zu beschwören – auch wenn diese beiden Länder in der EU sind.

Von Seiten der Kirchen – Kardinal Reinhard Marx: „Gebt uns die Sterbenden“ (F.A.Z.) – wird die Vorstellung lanciert, dass Hospize Sterbenden einen würdigen Tod schenken können. „Denn das ist das große Versprechen der Palliativmedizin und -pfleger: die Symptome nahezu aller Patienten, denen Schmerzen Sinn und Verstand rauben, so lindern zu können, dass sie wieder fähig werden, selbstbestimmt die letzten Schritte ihres Lebensweges zu gehen und diesen Weg weder von eigner noch von fremder Hand abkürzen möchten“ („F.A.Z.“). Jedoch - dieses Versprechen kann die Palliativmedizin grundsätzlich nicht einlösen. Warum? Morphin- oder Fentanyl-Dosen, die „nahezu allen Patienten, denen Schmerzen Sinn und Verstand rauben“, diese Schmerzen nehmen sollen, verunmöglichen diesen Menschen „selbstbestimmt die letzten Schritte ihres Lebensweges zu gehen“. Selbstbestimmt heißt nach Duden: „eigenständig, eigenverantwortlich, nach eigenem Willen“. Menschen mit solchen Morphiumdosen sind nahezu unfähig zu denken und sich dementsprechend zu äußern. Schon vor mehr als vier Jahren schrieb die Deutsche Ärztezeitung, dass der flächendeckende Ausbau palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen (Hospize) dringend erforderlich sei. „Denn dann wird der Ruf nach aktiver Sterbehilfe wohl hoffentlich endgültig verhallen“. Heute wird das Sterben in Hospizen gegen den begleitenden (assistierten) Suizid ausgespielt, wohlwissend dass es viel zu wenige Hospize gibt, dass das Geld für die dringend benötigten Hospize gar nicht vorhanden ist und, vor allem, dass das Sterben sehr wohl ein Einschlafen sein kann, wie beim begleiteten Suizid, aber auch ein schreckliches Verrecken.

Umfragen haben eine große Zustimmung ergeben zur aktiven Sterbehilfe, d.h. zur Tötung auf Verlangen. Es fragt sich, mit welchen Motiven solche Umfragen lanciert worden sind. ‚Tötung auf Verlangen‘ ist in Deutschland (§ 216 StGB) wie in der Schweiz (Art. 114 StGB) eine Straftat und das ist richtig so und muss so bleiben. In der Schweiz steht auch die Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Beweggründen unter Strafe (Art.115 StGB). Diese Umfragen sind abwegig und waren und sind einer sachlichen Diskussion nicht dienlich. Aber prompt ist Professor Doktor Frank Ulrich Montgomery, seit 2011 Präsident der Bundesärztekammer darauf angesprungen, indem er die ‚Sterbehilfe‘ der ‚Tötung auf Verlangen‘ gleichsetzt.

Die Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid ist in Deutschland, wie in der Schweiz straffrei, da dieser selbst keinen Straftatbestand darstellt. Auch früher war Selbsttötung nicht strafbar, aber von den Kirchen geächtet. Die Toten mussten, ohne kirchlichen Segen, außerhalb der Friedhofsmauern beerdigt werden. Nun, es nützt nichts, wenn in Deutschland Beihilfe zur Selbsttötung straffrei ist. Warum? Menschen, die ihrem Leben ein Ende bereiten wollen, können sich nur vor den Zug werfen, von einem Haus / einer Brücke ins Leere stürzen, Erhängen, Erschießen, Ertränken, Ersticken, Vergiften, Verbrennen oder sie rasen mit dem Auto in eine Mauer usw. Sind sie schwer krank, ja todeskrank oder sonst wie immobilisiert, so sind sie blockiert.
Der Arzt kann selbst schwer- bzw. todkranken Menschen nicht helfen. Das verhindert das von Herrn Montgomery 2011 durchgesetzte, von der Bundesärztekammer erlassene Totalverbot jeder ärztlichen Beihilfe zum Freitod (Friedrich Nietzsche: „Vom freien Tode“). Hier muss Remedur geschaffen werden. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. März 2012 ist das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung und v.a. der Gewissensfreiheit des Arztes mit einem uneingeschränkten, ausnahmslosen Verbot der ärztlichen Suizidhilfe nicht vereinbar (mit Berufung auf Art. 4, Abs.1 GG und Art.12, Abs. 1GG). Selbstverständlich ist kein Arzt dazu verpflichtet, er kann, aber er muss nicht Sterbehilfe leisten. Aber es ergibt sich noch ein weiteres Problem hierzulande. Wie kann ein Arzt Sterbehilfe leisten? Bei einem Exit-Freitod muss ein Arzt das Rezept ausstellen (tödliche Dosis: 15 Gramm Pentobarbital-Natrium (Phenobarbital, Luminal). Das Barbiturat überbringt die Exit-Freitodbegleiterin am Tag des vereinbarten Suizids; diese muss bei der Einnahme durch den Patienten anwesend sein. Nach meinem Wissen verbietet das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) einem Humanmediziner die Verschreibung dieser Dosis. Tierärzte hingegen können mit diesem Wirkstoff Tiere einschläfern [Dosis = f(Tiergewicht)]. Wenn also in Deutschland der ärztlich assistierte Suizid ermöglicht werden soll, dann müsste, meiner Erkenntnis nach, auch das Betäubungsmittelgesetz geändert werden.
Der Fernsehsender Arte hat am 30.11.2014 einen Beitrag zur Sterbehilfe ausgestrahlt, in der Raphaël Enthoven, Professor für französische Philosophie mit Bernard-Marie Dupont diskutiert. „Bernard-Marc Dupont, né le 11 février 1951, est médecin universitaire, professeur de philosophie et juriste, spécialisé dans l’éthique médicale, connu pour ses prises de position en faveur du développement des soins palliatifs“ (Quelle: „Arte“). Die interessanteste Äußerung von Professeur Dupont betrifft den „Hippokratischen Eid“: Hippokrates von Kos (um 460 v. u. Z.) habe die Medizin als ‚Kunst der Begleitung‘ verstanden. Erst viel später, als Folge des Humanismus, sei die Medizin als ‚Kunst des Heilens‘ interpretiert worden. Dieser Eid ist erstmals rund 500 Jahre nach Hippokrates vom römischen Arzt Scribonius Largus (1. Jh. n. u. Z.) formuliert worden. Er verbietet ausdrücklich aktive Sterbehilfe. Allerdings, „in Deutschland werden weder der Eid noch das „Genfer Gelöbnis“ nach der Approbation verpflichtend abgeleistet“ (Quelle: „Wikipedia“). Die ‚Genfer Deklaration‘ des Weltärztebundes von 1948 („Genfer Gelöbnis“) ist eine zeitgemäße Version des „Eids des Hippokrates“; sie wurde mehrfach revidiert, letztmals 2006. Sie enthält keinerlei konkrete Bezüge, weder zur aktiven Sterbehilfe geschweige denn zum begleiteten (assistierten) Suizid. Nach der Feststellung, dass heute 80% der Menschen im Spital sterben wirft Professeur Dupont die Frage auf, wie weit der Tod eines Menschen, der über Schläuche und Kabel mit Maschinen und Messgeräten verbunden sei, überhaupt noch Ausdruck des freien Willens sein könne. Dieser Gedanke weist auf die Bedeutung einer klar formulierten ‚Patientenverfügung‘ hin. Damit ist das Spannungsfeld zwischen Patient und Arzt aufgezeigt.
Es gilt der Grundsatz, dass jeder Arzt das Recht hat, seinem Selbstverständnis folgend, eine Unterstützung beim Suizid abzulehnen. Vice versa aber hat jeder Patient das Recht, im Voraus zu bestimmen, wie er behandelt werden soll, welche Eingriffe und Maßnahmen zu unterlassen sind und zwar auch zu dem Zeitpunkt, da er selber nicht mehr ansprechbar ist. Jeder Mensch hat auch das Recht, im Falle einer schweren, sein Leben beeinträchtigende Erkrankung bzw. im Falle einer tödlichen Krankheit – bzw. Unfallfolgen - selbstbestimmend seinem Leben in Würde ein Ende zu setzen und dafür einen Arzt zu suchen, der ihm - ohne rechtliche bzw. standesrechtliche Konsequenzen -  nach sorgfältigen Abklärungen das dafür notwendige Rezept ausstellt.

La question du choix ultime doit-elle faire l’objet d’une loi?”



Mittwoch, 19. November 2014

Falsches Verhalten gegenüber Nordkorea / Hinweis auf einen ausgezeichneten Filmbericht über die Geschichte Koreas - als Basis für die Beurteilung der aktuellen Lage



Anlass .

"FOCUS", vom 19.11.2014: "Menschenrechte in Nordkorea - Das sind die 18 besten Freunde von Kim Jong Un"

Link: http://www.focus.de/politik/videos/menschenreche-in-nordkorea-das-sind-die-18-besten-freunde-von-kim-jong-un_id_4284606.html

Es geht immer wieder vergessen oder es wird gerne vergessen, dass das „Deutschland von 1933 bis 1945“ die Ursache von Problemen ist, die heute noch ungelöst sind. Direkt: Israel : Palästina; indirekt: Süd-und Nordkorea – Warum? Die heute noch andauernde Teilung Koreas ist, wie die Teilung Deutschland es gewesen ist, eine Folge der „Achse des Bösen: Deutschland - Italien - Japan“ („Dreimächtepakt“ vom 27.09.1940). Diese Achse hat die damalige UdSSR, mit der Deutschland bis kurz vor dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion (1941) in verschiedensten Bereichen eng zusammengearbeitet hatte, zur weltbedrohenden Macht aufsteigen lassen.

Die EU hat, zusammen mit Japan die Resolution des UN-Menschenrechtsausschusses ausgearbeitet, die verlangt, dass der Weltsicherheitsrat Nordkorea vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen Verletzung der Menschenrechte anklagt. Am UN-Sitz in New York stimmten 111 Länder für den Resolutionsentwurf. Dagegen votierten 19 Länder, während sich 55 UN-Mitgliedstaaten enthielten. Letztendlich entscheidet der UN-Sicherheitsrat. Russland und China können ihr Veto einlegen.

Cui bono? - sicher nicht den beiden Teilen von Korea! Denn: Deutsche Medien haben vor etwas mehr als einem Monat über die Wiederaufnahme von Gesprächen zwischen Nord-und Südkorea berichtet. Wieso muss dann gerade jetzt Nordkorea weiter ins Abseits gedrängt werden – es gibt noch viele andere Länder, in denen die Menschenrechte verletzt werden.
„tagesschau.de“, vom 04.10.2014: „Nord- und Südkorea verhandeln wieder - Vorsichtige Annäherung in Incheon“; Link: http://www.tagesschau.de/ausland/korea-105.html .
„SpiegelOnline“, vom 04.10.2014: „Nordkorea: Kim Jong Un schickt Top-Delegation nach Südkorea“;
“Zeit Online”, vom 04.10.2014: „Konflikte: Vorsichtige Annäherung zwischen Süd- und Nordkorea“; Link: http://www.zeit.de/news/2014-10/04/konflikte-hochrangige-delegation-nordkoreas-ueberraschend-in-suedkorea-04103803 .

Die nach dem Zerfall des Sowjetimperiums sich anbahnende Annäherung der beiden Koreas, die vor allem vor und um 2000 sich gut entwickelt hat, hat der US-Präsident George W. Bush mit seiner Rede vom 29.01.2002 ohne Grund zerstört, in dem er Nordkorea auf die „Achse des Bösen, die den Weltfrieden bedroht“ setzte. Mit ein paar Worten macht die Bush-Regierung, machen die USA Jahre von Annäherungsbemühungen zunichte: „Achse des Bösen - Regimewechsel - militärischer Erstschlag“ haben Nordkorea wieder in die Ecke getrieben. Erst recht die ungerechtfertigten Einfälle der USA in den Irak und in Afghanistan haben Nordkorea bestärkt, dass es in höchster Gefahr ist.
-> “Youtube”; Link: http://www.youtube.com/watch?v=9rbVonxNfaE

Allen, die sich wirklich Gedanken machen über die Zukunft Koreas und daher Kenntnis haben möchten über seine Geschichte sei wärmstens empfohlen: „Korea – für immer geteilt?“; „Phoenix“-Folge, Quelle: „arte“; Film von Pierre-Olivier Francois:
„Was verbindet ein Volk, das seit drei Generationen in zwei getrennten Staaten lebt und auf den ersten Blick nur noch die Sprache und den Kampfsport Taekwondo gemeinsam hat? Ist eine Wiedervereinigung noch denkbar? Koreaner in beiden Teilen des Landes berichten. Der Film erzählt 100 Jahre koreanische Geschichte in zwei Folgen.
Die koreanische Halbinsel bildet aufgrund ihrer Geografie, ihres Volkes, ihrer Sprache und ihrer Kultur eine Einheit. Doch seit 60 Jahren ist Korea in zwei Staaten mit unterschiedlichen Namen, Flaggen und völlig gegensätzlichen Gesellschaften gespalten.
Für diesen Film haben Süd- und Nordkoreaner erstmals akzeptiert, gemeinsam ihre Geschichte zu erzählen. Ergänzt werden ihre Aussagen von exklusiven Interviews mit Regierungsmitgliedern und seltenem Archivmaterial aus den Hauptstädten Seoul und Pjöngjang, aus Peking, Moskau und Washington, sowie außergewöhnlichen Aufnahmen aus beiden Teilen des Landes. Der erste Teil beschreibt die Annektierung Koreas durch die Japaner 1910, die Teilung des Landes in der Folge des Zweiten Weltkrieges nach 1945 und den Koreakrieg, aus dem letztlich zwei verfeindete Staaten hervorgingen, bis zum Jahr 1989, in dem durch den Fall der Berliner Mauer das Ende des Kalten Krieges seinen Anfang nahm“.
2/2:

George W. Bush hat mit Absicht oder aus Dummheit die „Sonnenschein-Politik“ torpediert:
Die Sonnenscheinpolitik war / (ist?) Teil von Südkoreas Außenpolitik gegenüber Nordkorea. Im Jahre 2000 hat der südkoreanische Präsident Kim Dae-jung dafür den Friedensnobelpreis erhalten.
Die Sonnenscheinpolitik wurde von Kim Dae-jung eingeführt, um die Teilung der koreanischen Halbinsel friedlich zu lösen. Sie wurde von Kims Nachfolger Roh Moo-hyun offiziell weitergeführt. Die Sonnenscheinpolitik steht im Gegensatz zu vergangenen Programmen, die darauf abzielten, Nordkorea im Zaum zu halten.
Der Name Sonnenscheinpolitik kommt aus Aesops Fabel vom Sonnenschein und Nordwind, in der der kalte Nordwind vergeblich versucht, einem Menschen den Wintermantel auszuziehen. Dem Sonnenschein gelingt dies hingegen leicht. Das Hauptziel der Politik ist, Nordkorea zu einer Öffnung gegenüber dem Süden zu bewegen, indem Austausch und wirtschaftliche Unterstützung gefördert werden.
Die Sonnenscheinpolitik hat drei Grundsätze:
keine militärische Aktion seitens des Nordens wird akzeptiert
der Süden zielt ausgesprochen nicht darauf hin, sich den Norden einzuverleiben
der Süden sucht aktiv nach Zusammenarbeit
Die Sonnenscheinpolitik basiert auf dem Glauben, dass das Regime in Nordkorea nicht in nächster Zeit in sich zusammenstürzt oder sich auflöst. Es wird nicht angenommen, dass die momentane Wirtschaftslage das Regime untergräbt, selbst wenn dies eine permanente Sachlage sein sollte.
Des Weiteren basiert die Sonnenscheinpolitik auf dem Glauben, dass militärische Spannungen durch bilaterale und multilaterale Abkommen verringert werden können. Dies hebt die Normalisierung von politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den USA und Nordkorea als auch Japan und Nordkorea hervor.
Innerkoreanischer Dialog wird aufrecht gehalten, indem man gegenseitig hochkarätige Delegationen entsendet. Dieser Punkt implementiert ein Grundsatzabkommen von 1991.
Südkorea trägt 3,2 Milliarden US-Dollar (75 % der Gesamtkosten) für den Bau zweier Leichtwasserreaktoren in Nordkorea.
Politik und Wirtschaft werden getrennt. Das bedeutet, dass legale Abläufe vereinfacht werden und Begrenzungen von südkoreanischem Investment in Nordkorea aufgehoben werden.
Humanitäre Hilfe in Form von Nahrungsmitteln und Landwirtschaftshilfe wird nach Nordkorea geschickt. Dies sollte dem Norden helfen, die gegenwärtige Nahrungsmittelkrise zu überwinden.
Familienwiedervereinigungen werden gefördert. Solche Vereinigungen erlauben ausgewählten Familien, die während der Teilung der koreanischen Halbinsel im Koreakrieg getrennt wurden, in speziellen Treffen Verwandte aus dem anderen Landesteil zu treffen. Quelle: „Wikipedia“; Link:

Sonntag, 16. November 2014

Deutsche Arroganz - Deutschland war die Ursache und "wundert" sich nun

Ursache:

Sendung vom SWR: "Schweizer Grenzbrücken voller Sprengstoff"; Link: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/explosives-geheimnis-schweizer-grenzbruecken-voller-sprengstoff/-/id=1622/nid=1622/did=14533688/bi92b9/index.html .
"t-online": "Schweizer Grenzbrücken stecken voller Sprengstoff; Link: http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_71809504/schweizer-grenzbruecken-stecken-voller-sprengstoff.html .
"FOCUS": "Tonnen von Sprengstoff - Explosives Geheimnis: Brücken zwischen Schweiz und Deutschland voller TNT"; Link: http://www.focus.de/politik/ausland/tnt-in-brueckenpfeiler-schweizer-bestuecken-grenzbruecken-mit-sprengstoff_id_4278088.html .
"Web.de": "Grenzbrücken zwischen Schweiz und Deutschland sind voller Sprengstoff"; Link: http://web.de/magazine/panorama/grenzbruecken-schweiz-deutschland-voller-sprengstoff-30214812 .
"Spiegel":  "Sprengstoff-Abrüstung: Schweiz entfedrnt hunderte Kilogramm TNT aus Brücke zu Deutschland"; Link: http://www.spiegel.de/panorama/schweiz-entfernt-hunderte-kilogramm-tnt-aus-saeckinger-bruecke-a-1003265.html .
“N24“ „Explosives Geheimnis aus der Schweiz Tonnenweise Sprengstoff in Grenzbrücken nach Deutschland“; Link: http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/5719160/tonnenweise-sprengstoff-in-grenzbruecken-nach-deutschland.html .

„Grenzbrücken zwischen Schweiz und Deutschland sind voller Sprengstoff“; Sogar noch im Jahr 2005 wurde die neue Autobahnbrücke zwischen dem badischen und dem Schweizer Rheinfelden mit Sprengstoff gefüllt – und das offenbar ohne das Wissen der deutschen Konstrukteure. Das bestätigte die Schweizer Armee dem deutschen Fernsehsender. Inzwischen soll das TNT aus dieser Brücke aber wieder entfernt worden sein, melden SWR und die Freiburger Zeitung “Der Sonntag”.
Laut SWR sollen deutsche Sprengstoff- und Brückenbauexperten sehr verwundert über diese Verteidigungstaktik der Schweiz sein. Sie warnen vor allem vor Missbrauchsgefahr, zum Beispiel durch Terroristen.
In wie vielen Grenzbrücken noch immer TNT steckt, wird von der Schweizer Regierung weiter geheim gehalten. (ska)
Link: http://daserwachendervalkyrjar.wordpress.com/tag/grenzbrucken/
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"Tonnen von Sprengstoff - Explosives Geheimnis: Brücken zwischen Schweiz und Deutschland voller TNT"


Rhönblicks Kommentar:
Dieser Tatbestand war Deutschland schon lange bekannt. Die deutschen Nachrichtendienste sind ja nicht die einer Bananenrepublik.
Warum also dieses künstlich erzeugte Theater?

Deutsche "Experten" wundern sich, so "t-online".  Warum? Es ist selbstverständlich, dass die Schweiz ihre Grenzen und Grenzübergänge - Brücken - spätestens nach 1939 gesichert hat  und, da wo es sich lohnt, diese Sicherungen beibehält bzw. einbaut: Sprengstoff im Beton. Schliesslich ist sie vor hundert Jahren durch den Überfall der deutsch-kaiserlichen Truppen auf das neutrale Belgien gewarnt worden, was ihr blühen könnte und dann war sie ab 1933 bis zur bedingungslosen Kapitulation 1945 von deutschen Truppen umzingelt und bedroht gewesen. In der Luft musste die schweizerische Luftwaffe deutsche Flieger abschiessen, die in die Schweiz eindringen wollten - Neutralitätsschutz. Nachher kam der kalte Krieg bis 1989/90. Die Widerstandskraft von Westdeutschland wurde stets in Frage gestellt - zu Recht, wie es sich im Nachhinein zeigte. Westdeutschland war von der DDR und ihren Agenten durchsetzt. Die Bundeswehr war weitgehend eine Phantomtruppe - wie der "Spiegel" bekannt machte und daher die Knute von Franz-Josef Strauss zu spüren bekam - ein gesetzes- und verfassungswidriges Vorgehen.

Kein Frieden dauert ewig - auch der innerhalb der EU wird einmal - wann? - im Krieg fallen.

Kommt dazu: Die Schweiz schützt sich mindestens so gut wie Deutschland vor dem Terrorismus. "SRF Tagesschau", vom 14.11.2014 | 1930 Uhr; Link: http://www.srf.ch/player/tv/tagesschau/video/task-force-gegen-schweizer-is-reisen?id=0dc962a3-eef9-477b-a24f-fd7dab8e55a9 .