Freitag, 31. August 2012

Vom Steuerabkommen profitiert Deutschland und nicht die Schweiz


Gabriel wirft Schweizer Banken Kriminalität vor


Der SPD-Chef fordert ein schärferes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung. Schweizer Banken, die ihren Kunden dabei helfen, soll mit der Justiz gedroht werden.

Berlin/Genf. SPD-Chef Sigmar Gabriel hat ein schärferes Vorgehen gegen Schweizer Banken im Kampf gegen Steuerhinterziehung gefordert. Er schlug am Sonntag im Deutschlandfunk eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft vor, die wie die Behörden in den USA den Schweizer Banken Strafverfolgung androhen solle. Die Schweizer Bankiervereinigung wies den Vorwurf zurück, Schweizer Banken hätten deutsche Guthaben bereits in großem Ausmaß in Steueroasen geschafft.
Gabriel sagte dem Deutschlandfunk, „wir reden hier über organisierte Kriminalität in Schweizer Banken in Deutschland“. Es ärgere ihn, dass es offensichtlich nicht möglich sei, „mal eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu gründen, zum Beispiel in Frankfurt“. Dort hätten die Banken „alle ihren Sitz“. Deutschland müsse das tun, was die USA täten: „Die haben schlicht und ergreifend Schweizer Banken mit Strafverfolgung gedroht, zu Recht, wie ich finde.“

Gabriel verteidigt Kauf von Steuer-CDs

Der SPD-Chef verteidigte den Ankauf von CDs mit Daten von Steuersündern, etwa durch Nordrhein-Westfalen. Der Ankauf solcher CDs sei „in Deutschland nach höchstrichterlicher Rechtsprechung möglich“, sagte der SPD-Chef. Laut „Spiegel“ enthalten die jüngst von NRW angekauften CDs Informationen zu Kunden der Banken UBS, Coutts Bank und Merrill Lynch in der Schweiz; die Banken bestreiten dies.
Der Kauf von Steuer-CDs ist strittig. Die Bundesregierung spricht sich dagegen aus. Erneut griff Gabriel das von der Bundesregierung mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen an. Dies solle „die Steuerhinterziehung gerade legalisieren“, sagte er dem Deutschlandfunk. Normale Arbeitnehmer würden vor der Besteuerung „gar nicht gefragt“, ihnen werde „das Geld gleich abgezogen“.

Schlupflöcher im Steuerabkommen?

Die Schweizer Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf hingegen warb für das Steuerabkommen: Die Vereinbarung biete „die beste Möglichkeit, die Besteuerung sämtlicher Konten von deutschen Steuerpflichtigen in der Schweiz zu gewährleisten“, sagte sie unter anderem der „Aargauer Zeitung“. Das Abkommen soll im Januar 2013 in Kraft treten. Die rot-grün regierten Bundesländer wollen es im Bundesrat verhindern, weil sie zu viele Schlupflöcher sehen.

Rhoenblicks Kommentar:
Organisierte Kriminalität gegen Schweizer Banken durch Deutschland!
Wir Auslandschweizer, die in Deutschland gemeldet sind, aber, unserer Herkunft nach, Geld in der Schweiz liegen haben, werden durch dieses “Steuerabkommen” - genauer: Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz – Deutschland - nur benachteiligt.
Die Deutschen werden CDs kaufen, auch wenn dieses Abkommen beidseitig von den Parlamenten
CH: National-(v) und Ständerat(v); D: Bundestag(v) und Bundesrat(zurzeit: ?) genehmigt worden ist. Sie halten sich schon seit Jahren nicht an das geltende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Der Bundesfinanzhof beugt Recht und interpretiert das DBA nach seinem Belieben.

Schweizerinnen und Schweizer, unterzeichnet das Referendum gegen dieses Steuerabkommen!  



Donnerstag, 30. August 2012

ev. Abstimmungsvorlagen für den 25. November 2012

Voraussetzung: Die Referenden sind zustande gekommen

Abstimmungsvorlagen

Bern, 04.07.2012 - -
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2012 beschlossen, am 25. November 2012 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
  1. Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes;
  2. Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung vom 15. Juni 2012;
  3. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt und des Protokolls zur Änderung dieses Abkommens;
  4. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit im Steuerbereich und des Protokolls zur Änderung dieses Abkommens;
  5. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt;
Sämtliche Vorlagen gelangen nur dann zur Abstimmung, wenn die gegen diese Vorlagen ergriffenen Referenden zustande kommen; der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.
Die Referendumsfrist für die Vorlage 1 läuft bis am 5. Juli, für die Vorlagen 2 - 5 läuft sie am 27. September 2012 ab. Die Bundeskanzlei wird nach Ablauf dieser Fristen über das Zustandekommen eines oder mehrerer Referenden informieren.

Link: http://www.ch.ch/behoerden/00214/00681/00689/index.html?lang=de&msg-id=45297

Rhoenblicks Kommentar:
Nutzen wir Schweizerinnen und Schweizer unsere Möglichkeiten, die die Deutschen nicht haben – unterzeichnen wir das Referendum gegen das Steuerabkommen mit Deutschland. Zeigen wir unserem Bundesrat, dass er sorgfältiger, selbstsicherer und auf unsere Interessen ausgerichteter Staatsverträge mit Deutschland - oder Frankreich - aushandelt.
Link: http://www.referendum.ch/download/unterschriftenbogen_referendum_steuern.pdf

25.11.2012: Unsere Antwort an Deutschland - die Bundeskanzlei ist "Für fast alle Fälle gerüstet"

Für fast alle Fälle gerüstet

Die Vorbereitung der Novemberabstimmung ist unüblich: Die Bundesbüchlein werden gedruckt, bevor feststeht, ob über die Abgeltungssteuerabkommen überhaupt abgestimmt wird.

fon. Bern Die Abstimmung vom kommenden 25. November stellt die Bundeskanzlei vor logistische Herausforderungen. Der Bundesrat hat fünf Referendumsvorlagen auf die Agenda gesetzt: die umstrittenen Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien, das Gesetz über die internationale Quellenbesteuerung sowie das Tierseuchengesetz. Das Hauptproblem der Bundeskanzlei liegt darin, dass derzeit noch ungewiss ist, über welche der Vorlagen tatsächlich abgestimmt werden wird. Bisher steht einzig fest, dass das Referendum gegen das Tierseuchengesetz zustande gekommen ist. Bei den anderen vier Vorlagen läuft die Referendumsfrist noch bis am 27. September.
Klarheit am 1. Oktober
Dass der Bundesrat die Volksabstimmung anordnet, bevor das Referendum zustande gekommen ist, ist unüblich. Der Grund liegt darin, dass die vom Parlament im Sommer gutgeheissenen Steuerabkommen bereits am 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen und somit aufgrund der gesetzlichen Fristen nur der November als Abstimmungstermin infrage kommt. Nebst der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) haben auch die Jungsozialisten und die Junge SVP das Referendum gegen die drei Steuerabkommen ergriffen. Es wäre keine Überraschung, wenn die je erforderlichen 50 000 Unterschriften zustande kommen würden, zumal auch weitere Gruppierungen wie beispielsweise die Lega dei Ticinesi Unterschriften beisteuern. Gegen das Quellensteuergesetz, das die Umsetzung der Steuerabkommen regelt, hat sich bis anhin offiziell kein Widerstand formiert. Die Bundeskanzlei kann allerdings nicht ausschliessen, dass auch gegen diese Vorlage Unterschriften gesammelt werden.

Wie Bundesratssprecher André Simonazzi am Mittwoch vor den Medien ausführte, will die Bundeskanzlei möglichst schnell Klarheit schaffen. Innert vier Tagen nach Ablauf der Referendumsfrist sollen die eingegangenen Unterschriften – mit einem personellen und zeitlichen Sondereffort – geprüft werden. Am Montag, dem 1. Oktober, soll feststehen, über welche Vorlagen im November abgestimmt wird.
Beschwerde ist möglich
Die Abstimmungserläuterungen werden allerdings bereits vor dem 1. Oktober gedruckt; der Bundesrat hat deren Inhalt am Mittwoch genehmigt. Da die Produktion der über fünf Millionen Exemplare zeitaufwendig ist, die Unterlagen laut Gesetz mindestens drei Wochen vor dem Urnengang bei den Stimmberechtigten und entsprechend früher bei Kantonen und Gemeinden eintreffen müssen, kann damit nicht bis im Oktober zugewartet werden. Da der Bundesrat aus finanziellen und ökologischen Gründen nur eine Version der Erläuterungen produzieren lassen will, werden darin alle fünf Vorlagen abgehandelt – auch wenn über sie am Ende eventuell gar nicht abgestimmt wird. Die Stimmzettel werden laut Simonazzi hingegen korrekt abgefasst sein; sie werden erst nach dem 1. Oktober gedruckt.
Der ganze schöne Zeitplan könnte indes ins Wanken geraten, falls die Bundeskanzlei bei der Kontrolle der Unterschriften zum Schluss käme, dass bei einer der Referendumsvorlagen das Quorum knapp nicht erreicht worden sei. Gegen diese Verfügung könnte dann nämlich Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden. Würde das Quorum deutlich verfehlt, wäre dies indes nicht möglich.

Rhoenblicks Kommentar:
Nutzen wir Schweizerinnen und Schweizer unsere Möglichkeiten, die die Deutschen nicht haben – unterzeichnen wir das Referendum gegen das Steuerabkommen mit Deutschland. Zeigen wir unserem Bundesrat, dass er sorgfältiger, selbstsicherer und auf unsere Interessen ausgerichteter Staatsverträge mit Deutschland - oder Frankreich - aushandelt.

Link: http://www.referendum.ch/download/unterschriftenbogen_referendum_steuern.pdf

Parallelen zum Steuerabkommen mit Deutschland

Unmut der Romands wächst

"NZZ, vom 25.08.2012
 Link: http://webpaper.nzz.ch/2012/08/25/schweiz/JP0DT/unmut-der-romands-waechst

Neue Kritik am Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich

(sda) · Die Waadtländer Arbeitgeber lehnen das geplante Steuerabkommen mit Frankreich ab. Kein Abkommen sei besser als ein schlechtes, schreiben die Waadtländer Arbeitgeber (Centre patronal) in einem Communiqué. Es sei nur schwer nachvollziehbar, wie der Bund ein solches Abkommen habe paraphieren können. Das Abkommen bringe einzig den Franzosen Vorteile. Frankreich wende damit quasi exterritorial französisches Steuerrecht an. Stein des Anstosses ist die Regelung im Abkommen, Erben in Frankreich künftig auch dann nach französischem Recht zu besteuern, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat.

Zuvor hatte der Waadtländer Finanzdirektor Pascal Broulis (FDP) das Abkommen scharf kritisiert. Jetzt stimmten auch der Walliser Staatsrat und die Walliser Handelskammer in den Chor der Kritiker ein. Gemäss den welschen Politikern hat der Bund den Vertrag überstürzt ausgehandelt. Die Plenarversammlung der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) habe keine Möglichkeit gehabt, sich zum Abkommen zu äussern. Der siebenköpfige FDK-Ausschuss stimmte zu, weil Frankreich gedroht hatte, das Abkommen einseitig zu kündigen. In der Schweiz lebende Franzosen könnten so bei Erbschaften doppelt besteuert werden.

Rhoenblicks Kommentar:
Schauen wir uns im Text die Vorwürfe an, so sind es die gleichen, die die Gegner des Steuerabkommens mit Deutschland anführen:

"Es sei nur schwer nachvollziehbar, wie der Bund ein solches Abkommen habe paraphieren können".
"Das Abkommen bringe einzig den Franzosen Vorteile. Frankreich wende damit quasi exterritorial französisches Steuerrecht an".
"Gemäss den welschen Politikern hat der Bund den Vertrag überstürzt ausgehandelt".

Mit anderen Worten, auch Frankreich hat die Schweiz über den Tisch gezogen.

Wir müssen ein Zeichen setzen: Der Bundesrat fordert nicht, er gibt nach - er entscheidet falsch!
Schweizerinnen, Schweizer setzt ein Zeichen - besser kein Vertrag als ein schlechter!
Link: http://www.referendum.ch/download/unterschriftenbogen_referendum_steuern.pdf

Auftrieb für Gegner des Steuerabkommens



Referendum wahrscheinlich

NZZ, vom 14.08.2012, sig.

Von den benötigten 50 000 Unterschriften für ein Referendum gegen die Abgeltungssteuerabkommen sind zur Halbzeit der Referendumsfrist rund 30 000 beisammen. Die jüngste Eskalation in Deutschland gibt den Gegnern der Verträge Aufrieb. Wie stark sich SP und SVP im Abstimmungskampf engagieren würden, ist noch nicht klar.

Rhoenblicks Bitte:
Schweizerinnen und Schweizer, unterzeichnet das Referendum gegen das Steuerabkommen mit Deutschland! Die Schweiz hat sich von Deutschland über den Tisch ziehen lassen!

Link: http://www.referendum.ch/download/unterschriftenbogen_referendum_steuern.pdf